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Vorsorgevollmacht muss sein, Patientenverfügung kann sein.
Wie mit einem Mantel umgibt der Deutsche Rechtsstaat den sterbenden Menschen, um sein Sterben in Würde sicherzustellen. Wichtig ist dennoch, dass der Patient eine Vorsorgevollmacht erstellt; denn nur so kann er verhindern, dass eine fremde Person zu seinem gesetzlichen Vertreter bestellt wird.